Gesundheitsvorsorge
Für Menschen ab dem 35. Lebensjahr.
Jeder gesetzlich Versicherte über 35 Jahre hat alle zwei Jahre Anspruch auf eine Gesundheitsvorsorge-Untersuchung. Zur Vorsorgeuntersuchung gehören:
- Blutentnahme mit Bestimmung von Gesamtcholesterin und Nüchternblutzucker
- Urinuntersuchung
- Erhebung der Anamnese
- Ganzkörperuntersuchung
In vielen Fällen sind weitere Untersuchungen sinnvoll (z.B. Ultraschalluntersuchungen, Belastungs-EKG, erweiterte Blutuntersuchungen u.s.w.). Diese werden allerdings nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen, sind aber als Selbstzahlerleistungen natürlich möglich. Bitte sprechen Sie uns an, falls Sie weitere Leistungen in Anspruch nehmen möchten. Gleiches gilt, falls Sie eine Untersuchung abweichend vom vorgesehenen Zwei-Jahres-Rhythmus wünschen.
