Jugendschutzuntersuchung
Das Jugendarbeitsschutzgesetz fordert vor und nach dem ersten Lehrjahr eine gründliche körperliche Untersuchung im Rahmen des Ausbildungsberufes:
Dieses Gesetz zum Schutz arbeitender Jugendlicher schreibt vor, dass sich Arbeitnehmer/innen unter 18 Jahren vor Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit einer ärztlichen Untersuchung unterziehen müssen.
